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BGH, 04.12.1962 - VI ZR 53/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 256
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1953 - VI ZR 31/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.12.1962 - VI ZR 53/62
Die Revision tritt dieser Würdigung mit der Rüge entgegen, das Berufungsgericht habe rechtsirrtümlich die Grundsätze des Anscheinsbeweises unangewendet gelassen«, sie bezieht sich auf die Beweislastregeln, die von der Rechtsprechung für den Fall entv/ickelt worden sind, daß ein Unternehmer einer Unfallverhütungsvorschrift zuwider handelt, die eine bestimmte Betriebsgefahr ausschließen soll, und nun ein Unfall an der Gefahrenstelle eintritt (vgl«, Urteil des erkennenden Senats vom 24 Juni 1953 - VI ZR 31/52 - LM !fr. 5 zu § 823 /E/ BGB mit weiteren Nachweisen und oft)« Wie in einem derartigen Fall zunächst die Vermutung dafür spricht, daß der Unfall bei Beachtung der Sicherungsvor~ Schriften vermieden worden wäre, der Unternehmer infolge dessen den Schluß auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verstoß gegen die UnfallverhütungsvorSchrift und dem Unfall ausräumen muß, so hält die Revision auch hier für geboten, bis zum Beweis des Gegenteils davon auazugehen, daß R f l H V durch das vorschriftswidrige Begehen des Betriebsgleises seinen Unfall verursacht habe«.
- BGH, 14.10.1969 - VI ZR 55/68
Ersatzfähigkeit des nicht weitergezahlten Gehaltes eines GmbH-Geschäftsführers
Daß der Schädiger auch in solchem Falle den Erwerbsausfall des Verletzten zu ersetzen hat, ist anerkannten Rechts (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1965 - VI ZR 53/62 DM BGB § 249 (Cb) Nr. 11 NJW 1963, 1053 VersR 1963, 369; Urteil vom 8. November 1966 - VI ZR 44/65 =" DM BGB § 842 Nr. 1 a = VersR 1967, 83).